Wie können sich Selbstständige unfallversichern?

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Auch für Freiberufler und Selbständige kann ein Unfall schwerwiegende Folgen haben: Im schlimmsten Fall verlieren sie ihre Existenzgrundlage, wenn sie arbeitsunfähig werden. Ein Unfall kann daher nicht nur physische, sondern auch psychische Folgen nach sich ziehen. Ein Rundum-Schutz-Paket ist insofern für Freiberufler und Selbständige besonders wichtig.
Mit einer privaten Unfallversicherung ist der Unternehmer gegen finanzielle Risiken bei einem Schadenseintritt abgesichert. In seinem Fall ist es irrelevant, ob sich der Unfall während der Arbeit oder in der Freizeit ereignet – nur bei gesetzlichen Unfallversicherungen spielt dies eine Rolle – diese erfragen, wann und wo genau sich der Unfall zugetragen hat.

Versichert sich der Unternehmer in einer gesetzlichen Unfallversicherung selbst, kann er auch vom staatlichen Unfallschutz profitieren – allerdings nur für Arbeits-, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Als freiwillige Meldung ist das Antragsverfahren problemlos zu bewerkstelligen. Der Selbständige hat sich an die Berufsgenossenschaft zu wenden, die für seinen Tätigkeitsbereich zuständig ist. Sollte die entsprechende Berufsgenossenschaft unklar sein, so kann der Unternehmer bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Berlin Informationen einzuholen. Ein Vorteil der gesetzlichen Unfallversicherung als staatliche Institution von DGUV und Berufsgenossenschaften für Selbständige und Freiberufler ist, dass die Leistungen garantiert sind. Bei privaten Versicherungsunternehmen besteht immer die Gefahr, dass diese Insolvenz beantragen oder anderweitig in finanzielle Schwierigkeiten und dadurch Zahlungsunfähigkeit geraten. Gesetzliche Unfallversicherungen bieten somit im Falle eines Unfalls garantierte Leistungen, die staatlich abgesichert sind.

Für Angestellte gilt über die Berufsgenossenschaft voller Versicherungsschutz. Die Beitragseinzahlung in eine gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften ist vorgeschrieben. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Tätigkeitsfeldern, die im Unternehmen ausgeübt wird, ob zum Beispiel im administrativen Bereich oder auf Baustellen gearbeitet wird. Die gesetzliche Unfallversicherung des Unternehmers selbst berechnet sich auf Grundlage einer Formel, die unter anderem einen Risikofaktor für den jeweiligen Berufszweig enthält.