Mit der privaten Unfallversicherung bestens abgesichert

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Private Unfallversicherungen werden abgeschlossen, um im Falle eines Unfalls finanziell abgesichert zu sein. Im konkreten Versicherungsunfall bedeutet dies, entweder eine zuvor in ihrer Höhe festgelegte Kapitalleistung oder eine Unfallrente vom Versicherungsunternehmen ausgezahlt zu bekommen.

 

Bei Abschluss des Versicherungsvertrages sollte darauf geachtet werden, welche Zusatzleistungen bei Unfällen mitversichert sind und worauf individuell Wert gelegt wird. Unter anderem können Versicherungsverträge konkret die Passagen enthalten, im Schadensfall Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, Kurkostenbeihilfe, Todesfallleistung oder Kostenübernahme für kosmetische Operationen erstattet zu bekommen. Weiterhin bieten viele Versicherungsunternehmen ihren Kunden die Option, Beiträge zurück zu erhalten, wenn über einen längeren Zeitraum in die Unfallkasse eingezahlt wurde und während dieses Zeitraums die Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde.

Der Versicherungsvertrag sollte auch dahingehend geprüft werden, ob die Jahres- oder Monatsbeiträge kontinuierlich erhöht werden oder ob es sich um gleichbleibende Summen handelt. Für bestimmte Unfallursachen übernehmen Versicherungsunternehmen keine Kosten. So zum Beispiel kann es sein, dass der Verkehrsunfall eines Versicherungsmitgliedes sich unter Alkoholeinfluss ereignet hat. Diese Einschränkungen sind im Vorwege ebenso zu prüfen wie auch die Tatsache, dass Versicherungsunternehmen vertraglich festlegen können, dass der Versicherte einen Teil der anfallenden Kosten aufgrund einer vereinbarten Eigenbeteiligung selbst übernehmen muss. Eine private Unfallversicherung ist empfehlenswert, denn sie sichert den Versicherungsnehmer weltweit und rund um die Uhr ab.
Dennoch bietet auch die im Sozialgesetzbuch verankerte gesetzliche Unfallversicherung Vorteile. Sie sichert zwar im Gegensatz zu privaten Unfallversicherung nur Berufskrankheiten ab sowie Unfälle, die während der Arbeit, auf dem Weg dorthin oder nach der Arbeit auf dem Weg nach Hause eintreten – sogenannte Wegeunfälle. Allerdings kann hier keine Eigenbeteiligung anfallen, zudem werden die abschließenden Personen nicht auf Alter, Staatsangehörigkeit oder Einkommen hin geprüft. Jeder Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland fällt in den Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft, als Träger der Unfallversicherung.